Ausbildung

Ausbildung

Vorraussetzungen

Ein Mindestalter für den Ausbildungsbeginn ist gesetzlich nicht festgelegt.
Das Mindestalter für das Absolvieren der Prüfung ist 16 Jahre.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • eine Kopie des Personalausweises
  • ein polizeiliches Führungszeugnis Kategorie “O”
  • ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister (FAER)

Neben dem ganzen Papierkram ist die Freude am Ballonsport ein nicht zu unterschätzender Faktor als Vorraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung.

Ballon und Ausbilder

Die Heißluftballonausbildung kann sowohl auf unserem Ausbildungsballon als auch auf dem eigenen Ballon erfolgen. Die Heißluft-Luftschiffausbildung müsste auf dem eigenen Heißluft-Luftschiff umgesetzt werden, oder wir würden uns um einen Charter kümmern, da im Unternehmen derzeit kein Heißluft-Luftschiff betrieben wird.
Die praktische Ausbildung erfolgt durch unseren im Unternehmen tätigen Ausbilder David Bannert, der bei der ATO Ballonakademie Süd
(Zulassungs-Nr.: DE.BW.ATO.401) und bei der ATO des DSFV als Lehrberechtigter tätig ist (pers. Kontakt per Mail: David_Bannert@web.de oder telefonisch: 01776489182) sowie das gesamte Team, denn von guten Verfolgern lernt man als angehender Pilot auch eine Menge. Die theoretische Ausbildung erfolgt in einem Kompaktkurs von 6 Tagen ebenfalls an der Ballonakademie Süd in Kißlegg.

Ablauf

Theorie

Die theoretische Ausbildung erfolgt in einem gemischten Kompaktkurs von etwa 6 Tagen aus Online- und Präsenzunterricht an der ATO des DFSV in Bad Arolsen oder einem Fernstudium über die Ballonakademie Süd in Kißlegg.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

Luftrecht

  • Was darf man, was muss man, was darf man nicht. Und wo steht das alles.

menschliches Leistungsvermögen

  • Wie gesund muss ich sein um eine Ballonfahrt machen zu können, was kann ich mir zumuten um auch noch nach der Fahrt gesund zu sein.

Flugleistung und Flugplanung

  • Was kann ich dem Ballon zumuten, wieviel kann ich mitnehmen und wo komme ich hin.

Meteorologie

  • Der Ballon ist wohl das empfindlichste Luftfahrzeug gegenüber Wettererscheinungen, so dass fundierte meteorologische Kenntnisse notwendig sind um beurteilen zu können, ob und wie Ballonfahrten möglich sind.

Grundlagen des Fliegens

  • Wie kommt der Ballon trotz seines Gewichtes in die Luft?

Betriebsverfahren

  • Wie kann ich einen Ballon optimal und mit maximaler Sicherheit für mich und weitere Insassen führen und was mache ich in unvorhergesehenen Fällen?

allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Ballone

  • Welche verschiedenen Ballone gibt es, wie sind sie aufgebaut, wie funktionieren sie und welche Instrumente und Zubehöre helfen mir beim Ballonfahren?

Navigation

  • Man sollte immer wissen wo man ist und wem man da so begegnen kann.

Kommunikation

  • Teil 1: Hier geht es um Kenntnisse, wann und wie Funkkontakte über Flugfunkfrequenzen erfolgen müssen, mit wem ich was sprechen muss und wie die Geräte zu bedienen sind.
  • Teil 2: Hierin werden die Verfahren und Sprechgruppen geübt, die im Funkverkehr einzuhalten sind und in einer speziellen mündlichen Prüfung auch geprüft werden. Dieser Teil 2 kann optional besucht werden (am Ende des Lehrgangs) und ist nicht erforderlich, wenn bereits diese Prüfung separat abgelegt wurde oder ein BZF/AZF-Flugfunkzeugnis vorliegt.

Praxis

Bei uns erhaltst du eine zügige, umfassende und praxisnahe Ausbildung zum Piloten. Die Ausbildung wird im Bereich Sachsen und Südbrandenburg angeboten. Ausbildungsfahrten sind vom Wetter abhängig und werden individuell geplant. Der Beginn ist jederzeit möglich

Gesetzlich vorgeschrieben ist folgender Ausbildungsumfang:

  • mind. 16 Fahrstunden, darin enthalten
  • mind. 12 Fahrstunden mit Lehrer
  • mind. eine Alleinfahrt von 30 Minuten Dauer
  • mind. 10 Aufrüstungen
  • mind. 20 Starts und Landungen

Diese Vorgaben sind Mindestwerte, die im Rahmen einer sicheren und guten Schulung häufig überschritten werden müssen.

Prüfungen

Theorie: – Multiple Choise an der entsprechenden Landes Luftfahrtbehörde
Praxis: – Ballonfahrt mit einem von der Behörde bestellten Prüfer

Kosten

Die Gesamtkosten einer Ballonpilotenausbildung (Theorie, Praxis, Prüfungen) liegen zwischen 6.000 € und 8.000 €, abhängig von der individuellen Praxisstundenanzahl.
Bei weiteren Fragen zu den Ausbildungsinhalten/-vertrag und Prüfungen kontaktiere uns direkt telefonisch (0177-6489182) oder per Mail (David_Bannert@web.de).

Bei uns kannst du folgende Überprüfungsfahrten oder Lizenzerweiterungen absolvieren:

Schulungsfahrten zur Gruppenerweiterung Ballongruppe gem. BFCL.150 b) 1.
Klassenerweiterung HLB auf Heißluft-Luftschiff (5h) gem. BFCL.150 c)1.ii
Schulungsfahrten zur Aufrechterhaltung der Rechte gem. BFCL.160 a) b)
Fahrt mit Lehrer oder unter seiner Aufsicht gem. BFCL.215 d)1.ii (180-Tage-Fahrt)
Schulungsfahrt (prakt. Teil der Auffrischung gewerblich) gem. BFCL.215. d)2.ii
Sicherheits-Trainingsfahrten

Durch die Prüferberechtigung unseres Ausbilders ist auch eine gewerbliche Befähigungsüberprüfung gem.: BOP.ADD.315 möglich.